Alle ausführlichen Informationen finden Sie tagesaktuell hier: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
Liebes Publikum,
wir freuen uns Sie endlich wieder bei uns begrüßen zu dürfen und darauf gemeinsam Kultur erleben zu können!
Damit sich bei unseren Veranstaltungen alle sicher fühlen gibt es ein paar Regeln, an die wir uns alle halten müssen.
Bitte lesen Sie sich diese vor Ihrem Besuch durch:
Alle ausführlichen Informationen finden Sie tagesaktuell hier: https://mwk.baden-wuerttemberg.de/de/service/informationen-zu-corona/corona-verordnung-studienbetrieb/faq-kulturbetrieb/
Bitte kommen Sie rechtzeitig zur Vorstellung, damit wir größere Ansammlungen vermeiden und pünktlich die Veranstaltung starten und genießen können!
Personen mit Anzeichen von bzw. bestehenden Erkältungskrankheiten jeder Schwere oder Fieber dürfen generell nicht an Veranstaltungen teilnehmen. Gleiches gilt für Menschen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Covid-19-Fällen hatten oder aus Risikogebieten zurückgekehrt sind.
Es gilt die 2G+-Regelung: geimpft, genesen mit negativen tagesaktuellem Schnell- oder PCR-Test, wenn die Impfung oder der Positiv-Nachweis älter als 6 Monate ist. Geboosterte Personen und solche, deren Grundimmunisierung oder Genesung weniger als 6 Monate her ist, sind von der zustäzlichen Testpflich ausgenommen.
Die aktuellen Informationen dazu finden sie hier unter Punkt 2.
Kinder bis einschließlich 5 Jahre und Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht bzw. dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen.
Schülerinnen oder Schüler bis einschließlich 17 Jahre müssen keinen Testnachweis vorlegen. Es reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Sie sind in den Alarmstufen ebenfalls von der 2G- und der 2G-Plus-Regel ausgenommen.
Der Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen, die nicht zu Ihrer Infektionsgemeinschaft zählen, muss eingehalten werden.
Es darf nur der Platz eingenommen werden, der mit Reihen- und Sitznummer auf dem eigenen Ticket vermerkt ist. Das Aufrücken zu anderen Gästen, auch wenn es sich um den eigenen Haushalt handelt, ist nicht gestattet.
Beim Betreten des Gebäudes muss eine FFP2- oder OP-Maske getragen werden. Während der gesamten Veranstaltung besteht Maskenpflicht.
Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen.